Lärmschutzbeauftragter

Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen Braunschweig -Wolfsburg

Welche Aufgaben hat ein Lärmschutzbeauftragter eines Flughafens

in Deutschland?

Foto-Ausschnitt oben: Braunschweiger Zeitung, 16.04.1992, es fehlt der Stadtrat Jaenicke.

Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen Braunschweig -Wolfsburg

Lärmschutzbeauftragter für den

Flughafen Braunschweig -Wolfsburg

Welche Aufgaben hat ein Lärmschutzbeauftragter eines Flughafens in Deutschland?

Lärmschutzbeauftragte sind in der Regel von den Genehmigungsbehörden an Verkehrsflughäfen mit Linien- oder Charterverkehr eingesetzt.

Auch für den Braunschweiger Flughafen hat sich das zuständige Verkehrsministerium in Hannover für einen Beauftragten entschieden.

Er ist vom Verkehrsministerium abgestellt. Im April 1994 wurde Ulrich Haufe als erster und jetzt immer noch tätiger Lärmschutzbeauftragter in sein Amt eingeführt. Er wurde übrigens damals von uns, der Schutzgemeinschaft, vorgeschlagen. 

 

Seine Aufgabe ist es, als Bindeglied zwischen Anwohnern und Flughafennutzern Beschwerden weiterzuleiten und gegebenenfalls auch an einem Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen mitzuwirken. Freunde kann er sich deshalb weder auf der einen oder anderen Seite schwerlich machen. Ein wahrlich schwieriger Job. 

 

Er erstellt im Auftrag des Verkehrsministerium jährlich einen Lärmschutzbericht und nimmt an den Sitzungen der Fluglärmschutzkommission teil. Im Zuge seiner Arbeit nimmt er Lärmbeschwerden der Bürger wahr, die er in seinem Bericht zusammenfasst und in den Sitzungen der Kommission vorstellt. 

 

Es ist deshalb wichtig, dass sich vom Lärm betroffene Anwohner auch mit Beschwerden an ihn wenden, denn für die Kommission sind seine Berichte wie ein Barometer , wie gewichtig der Lärm am Flughafen einzuschätzen ist, auch wenn das ein zweifelhaftes Indiz ist.


Viele Bürger und Bürgerinnen haben inzwischen nämlich eher resigniert, andere, sehr aktive Beschwerdeführer werden gern als unseriös dargestellt. Dem halten wir Fakten zu den Beschwerden entgegen.

Lärmschutzbeauftragte sind in der Regel von den Genehmigungsbehörden an Verkehrsflughäfen mit Linien- oder Charterverkehr eingesetzt.

Auch für den Braunschweiger Flughafen hat sich das zuständige Verkehrsministerium in Hannover für einen Beauftragten entschieden.

Er ist vom Verkehrsministerium abgestellt. Im April 1994 wurde Ulrich Haufe als erster und jetzt immer noch tätiger Lärmschutzbeauftragter in sein Amt eingeführt. Er wurde übrigens damals von uns, der Schutzgemeinschaft, vorgeschlagen. 

 

Seine Aufgabe ist es, als Bindeglied zwischen Anwohnern und Flughafennutzern Beschwerden weiterzuleiten und gegebenenfalls auch an einem Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen mitzuwirken. Freunde kann er sich deshalb weder auf der einen oder anderen Seite schwerlich machen. Ein wahrlich schwieriger Job. 

 

Er erstellt im Auftrag des Verkehrsministerium jährlich einen Lärmschutzbericht und nimmt an den Sitzungen der Fluglärmschutzkommission teil. Im Zuge seiner Arbeit nimmt er Lärmbeschwerden der Bürger wahr, die er in seinem Bericht zusammenfasst und in den Sitzungen der Kommission vorstellt. 

 

Es ist deshalb wichtig, dass sich vom Lärm betroffene Anwohner auch mit Beschwerden an ihn wenden, denn für die Kommission sind seine Berichte wie ein Barometer , wie gewichtig der Lärm am Flughafen einzuschätzen ist, auch wenn das ein zweifelhaftes Indiz ist.


Viele Bürger und Bürgerinnen  haben inzwischen nämlich eher resigniert, andere, sehr aktive Beschwerdeführer werden gern als unseriös dargestellt. Dem halten wir Fakten zu den Beschwerden entgegen. 


Foto-Ausschnitt oben: Braunschweiger Zeitung, 16.04.1992, es fehlt der Stadtrat Jaenicke.

Was können Sie tun, wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen?


  1. Fühlen Sie sich also belästigt, beschweren Sie sich, Datum, Uhrzeit, Ort und evtl. weitere Angaben zu dem Lärmereignis teilen Sie unserem Lärmschutzbeauftragten formlos mit. Wenn Sie möchten, mit Kopie für uns, zur Info.
    Hier ist seine E-Mail-Adresse:
    ulrich.haufe@mw.niedersachsen.de
    cc an
    info@fluglaerm-braunschweig.de
  2. Ebenso können Sie Ihre Beschwerde auch direkt in das Formular auf der Internetseite des Ministeriums schreiben: 
     Sie können dort aber keinen Anlagen anhängen und haben keinen Sendebeleg.

Beschwerde beim Ministerium einlegen (kein Anhang möglich!)

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Beschwerde.

Wir helfen Ihnen! Schreiben Sie uns!

Was können Sie tun, wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen?


  1. Fühlen Sie sich also belästigt, beschweren Sie sich, Datum, Uhrzeit, Ort und evtl. weitere Angaben zu dem Lärmereignis teilen Sie unserem Lärmschutzbeauftragten formlos mit. Wenn Sie möchten, mit Kopie für uns, zur Info.
    Hier ist seine E-Mail-Adresse:
    ulrich.haufe@mw.niedersachsen.de
    cc an
    info@fluglaerm-braunschweig.de
  2. Ebenso können Sie Ihre Beschwerde auch direkt in das Formular auf der Internetseite des Ministeriums schreiben: 
     Sie können dort aber keinen Anlagen anhängen und haben keinen Sendebeleg.

Beschwerde beim Ministerium einlegen (kein Anhang möglich!)

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Beschwerde.

Wir helfen Ihnen! Schreiben Sie uns!

Was können Sie tun, wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen?


  1. Fühlen Sie sich also belästigt, beschweren Sie sich, Datum, Uhrzeit, Ort und evtl. weitere Angaben zu dem Lärmereignis teilen Sie unserem Lärmschutzbeauftragten formlos mit. Wenn Sie möchten, mit Kopie für uns, zur Info.
    Hier ist seine E-Mail-Adresse:
    ulrich.haufe@mw.niedersachsen.de
    cc an
    info@fluglaerm-braunschweig.de
  2. Ebenso können Sie Ihre Beschwerde auch direkt in das Formular auf der Internetseite des Ministeriums schreiben: 
     Sie können dort aber keinen Anlagen anhängen und haben keinen Sendebeleg.

Beschwerde beim Ministerium einlegen (kein Anhang möglich!)

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Beschwerde.

Wir helfen Ihnen! Schreiben Sie uns!
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